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"Wege entstehen dadurch,

dass wir sie gehen"

-Franz Kafka

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Unsere Arbeit

Ich kann euch sagen, was Freiheit für mich bedeutet: ohne Angst leben.

Nina Simone, Jazzsängerin und Bürgerrechtsaktivistin

 

  • Wir arbeiten bedürfnis- und personenzentriert. Sie stehen mit Ihren Sorgen und Plänen im Mittelpunkt.

  • Wir arbeiten nicht trennungsorientiert. Die weitere Gestaltung Ihres Lebens wird nicht in Frage gestellt.

  • Sie haben Zeit zum Nachdenken und können künftige Schritte selbst bestimmen und planen. Dabei stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen mit ihrer frauenparteilichen Grundhaltung zur Seite.

  • In der Frauenschutzeinrichtung treffen Sie andere betroffene Frauen und sind mit Ihren Erlebnissen nicht allein.

Prinzipien: Ganzheitlichkeit – Betroffenheit – Hilfe zur Selbsthilfe

 

Frauenhaus:
  • Aufnahme und Schutz

  • sozialarbeiterische Begleitung und Beratung während des Aufenthaltes

  • Einzelberatung und Gruppenarbeit

  • familienorientierte Arbeit mit Mutter und Kind

Wir sind EIN ZUFLUCHTSORT für…

  • Frauen, die von ihrem Ehemann/Partner misshandelt werden.

  • Junge Frauen, die vor der Gewalt ihrer Eltern flüchten, zum Beispiel Zwangsverheiratung.

  • Mütter, die vor der Gewalt ihrer erwachsenen Kindern flüchten.

  • Mütter, die ihre Kinder vor Misshandlungen schützen wollen.

  • Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben.

Beratung
  • eine Aufnahme in das Frauenhaus ist nicht immer zwingend notwendig

  • ambulante Beratung zu Gewaltthemen für Betroffene, Angehörige, Freund*innen und alle professionell Tätigen wie medizinisches, pädagogisches oder sozialarbeiterisches Personal

  • spontan, zeitnah, flexibel, kostenlos

Politische Arbeit:
  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Informationsangebote zu geschlechtsbasierter Gewalt

Aufnahme:

 

Aufnahmen sind jeder Zeit - am Tag und in der Nacht – möglich.

 

Was Sie möglichst mitbringen sollten:

  • Geburtsurkunden und Mutterpass

  • Heiratsurkunde

  • Personalausweis

  • Krankenversicherungsausweis

  • Impfausweise usw.

  • Jobcenterunterlagen

  • Dokumente zu Aufenthalt oder Asyl

  • notwendige Medikamente

Was Sie wissen sollten:

  • Die Anreise mit dem eigenen Auto ist möglich.

  • Nach Absprache kann eine Abholung erfolgen.

  • Die Aufnahme mit Haustieren ist nicht möglich.

  • Alkohol- und drogenabhängige Personen können wir nicht aufnehmen – erst nach einer erfolgreichen und abgeschlossenen therapeutischen oder psychiatrischen Behandlung.

In der Frauenschutzeinrichtung

  • verpflegen Sie sich und ihre Kinder selbst und tragen weiterhin die Verantwortung und Pflichten als Mutter.

  • können Sie das Zusammenleben mit anderen Bewohnerinnen gleichberechtigt mitgestalten.

Ambulante Beratung

In den Beratungsgesprächen werden Möglichkeiten und Perspektiven aufgezeigt, die ein gewaltfreies Leben ermöglichen können. Falls erforderlich wird eine Begleitung zu Behörden, Institutionen und Ämter durch die Mitarbeiterinnen ermöglicht.

 

Die Beratung wird von Fachfrauen der Anti-Gewalt-Arbeit geleistet. Fundierte Kenntnisse über die Dynamik männlicher Beziehungsgewalt, über institutionelle Verfahren sowie über Strukturen die eine Beendigung der Gewalt erschweren und/oder ermöglichen, gehören zum Grundwissen unserer Mitarbeiterinnen. Unser Beratungsangebot ist für Sie gut erreichbar und kurzfristig zugänglich. Das Recht auf Schutzmaßnahmen Ihrer Wahl wird in der Beratung beachtet und respektiert. Sie werden umfassend informiert.


Pro-aktive Beratung

Nach einem Polizeieinsatz häuslicher Gewalt werden im Einvernehmen mit der von Gewalt betroffenen Person die Daten an die Frauenschutzeinrichtung übermittelt, Mitarbeiterinnen der Frauenschutzeinrichtung nehmen dann Kontakt zum Opfer auf.


Das können sowohl männliche- als auch weibliche Personen sein.

 

Nachsorge:

Nach individueller Absprache besteht die Möglichkeit für ehemalige Bewohnerinnen, für eine gewisse Zeit, weitere Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Zielgruppe:

Wir beraten Betroffene häuslicher Gewalt jeden Geschlechts. Die Aufnahme in die Frauenschutzeinrichtung sowie die Beratungen zu geschlechtsbasierter Gewalt erfolgen jedoch nur für Frauen*.

 

Wir vermitteln Sie jedoch gerne im Erstkontakt zu entsprechenden Fachberatungsstellen.

 

Die Kontaktaufnahme ist jeder Zeit auch durch die Polizei möglich.

 

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletztlich.

Artikel 2 Grundgesetz